Zwei (noch) nicht gestellte Fragen an den Gemeinderat Westoverledingen:
1. Ist es richtig, daß durch das gemäß Baumschutzsatzung zugelassene Fällen von vielen alten, gesunden, erhaltungswürdigen Alleebäumen wegen der Umsetzung eines Straußenbauprogramms trotz Neuanpflanzung von Bäumchen, u.a. an anderer Stelle, der Charakter eines jahrzehntealten und über Generationen gewachsenen Kultur- und Lebensraums zerstört wird?
2. Besteht Hoffnung, daß der durch Ratsbeschluß in das Beteiligungs- und Auslegungsverfahren gem. 14 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz gegebene Entwurf in seiner endgültigen Form der „Baumschutzsatzung der Gemeinde Westoverledingen“ den Bestand und Schutz der alten Bäume als Kulturgut gewährleisten wird?
Hintergrund: Ratssitzung der Gemeinde Westoverledingen, 27.03.2014:
– TOP 16, Änderung der Baumschutzsatzung
Hintergrund: Ratssitzung der Gemeinde Westoverledingen, 27.03.2014:
– TOP 16, Änderung der Baumschutzsatzung
Harald Schröter
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