Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung und Verpflichtung nach § 9 Abs. 5 Nds. Kommunalwahlordnung
2. Bericht der Wahlleitung über die Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge
3. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge durch die Mitglieder des Gemeinde-wahlausschusses
4. Anhörung der Vertrauenspersonen
5. Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
6. Verkündung der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
Jede Person hat Zutritt zu dieser Sitzung.